GREMIENWAHL AN DER FH – INFO

Der Wahlvorstand zur Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester 2014 Teil- Wahlausschreiben für die Gruppe der Studierenden
Gemäß §13 Hochschulgesetz (HG) und § 5 der Wahlordnung (WO) der Fachhochschule Köln sind gleichzeitig in einer Wahl die studentischen Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte und des Frauen- beirates zu wählen. Die Sitzverteilung ergibt sich aus § 3 WO:
fünf Sitze im Senat
vier Sitze in dem jeweiligen Fakultätsrat (Fakultät 11: zwei Sitze)
drei Sitze für Studentinnen im Frauenbeirat.
Je ein Abdruck der Wahlordnung liegt aus in den Sekretariaten aller Fakultäten, im Sekretariat Institut für Technologie in den Tropen (ITT) im Sekretariat des Sprachlernzentrums in den Bibliotheken im GWZ, IWZ und des Campus Gummersbach, in der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes, Frau Britta Cichos, Zi. B 4.266, Claudiusstraße 1, 50678 Köln, Tel. 0221/8275-3617,E-mail: britta.cichos@fh-koeln.de
Wahlordnung: Sie kann dort bis zum Abschluss der Stimmabgabe während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus kann die Wahlordnung im Internet unter der Adresse http://www.wahlen.fh-koeln.de einge- sehen oder abgerufen werden.
Wählerinnen- und Wählerverzeichnis: Das Wählerverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Studierenden der Fachhochschule Köln. Das Wählerverzeichnis ist unterteilt nach Fakultäten, Institut für Technologie in den Tropen (ITT) und Sprachlernzentrum. Alle Studierende, die nach Auslage des Wählerverzeichnisses bis zum Abschluss der Stimmabgabe Mitglieder der Fachhochschule Köln gem. § 11 HG i.V.m. § 2 WO werden, werden nachträglich im Wählerverzeichnis erfasst und sind somit wahlberechtigt.
Das Wählerverzeichnis liegt an denselben Stellen und Zeiten wie die Wahlordnung zur Einsichtnahme aus. Jedes wahlberechtigte Mitglied der Fachhochschule Köln kann beim Wahlvorstand (Geschäftsstelle) 2 bis spätestens 16.05.2014, 12:00 Uhr, schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerver- zeichnisses einlegen.
Wahlberechtigte Studierende, die mehreren Gruppen oder Fakultäten angehören, haben bis zum 02.05.2014 dem Wahlvorstand gegenüber zu erklären, in welcher Gruppe oder in welcher Fakultät sie ihr Wahlrecht ausüben wollen; die Erklärung ist für die jeweilige Wahl unwiderruflich. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Wahlvorstand, wenn keine Erklärung abgegeben worden ist.
Wahlvorschläge: Die wahlberechtigten Studierenden werden aufgefordert, nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens bis Montag, 05.05.2014, Wahlvorschläge einzureichen (§10 WO). Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:
1. Die Wahl und das Gremium, für die die Bewerberinnen oder Bewerber benannt werden;
2. die Gruppe, für die die Bewerberinnen oder Bewerber benannt werden (hier Studierende);
3. Name, Vorname, Fakultätszugehörigkeit, Matrikelnummer sowie die ladungsfähige Anschrift der Bewerberinnen oder Bewerber;
4. die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberinnen oder Bewerber
5. im Falle einer Verbindung von Wahlvorschlägen einander entsprechende Erklärungen hierüber in allen betroffenen Listen.
Für die Gruppe der Studierenden sind für die Fakultätsräte einheitlich zehn, für Senat, und Frauenbei- rat* fünfundzwanzig Unterschriften erforderlich (§ 11 Abs. 2 WO). * Wahlvorschläge für den Frauenbeirat dürfen nur von Studentinnen unterschrieben werden. Das aktive und passive Wahlrecht für den Frauenbeirat steht ebenfalls nur Studentinnen zu.
Die Wahlvorschläge sind auf den für die jeweilige Wahl gekennzeichneten Vordrucken vorzulegen. Diese Vordrucke sind erhältlich in den Sekretariaten der Fakultäten, in der zuvor genannten Ge- schäftsstelle des Wahlvorstandes sowie als pdf-Datei unter http://www.wahlen.fh-koeln.de.
Zur Entgegennahme der Wahlvorschläge im Namen des Wahlvorstands sind berechtigt:
– Frau Britta Cichos, Telefon: 0221/8275-3617, Zimmer B4.266,
– Herr Walter Keens, Claudiusstraße Telefon: 0221/8275-3108, Zimmer B4.268/269, Claudiusstraße 1, 50678 Köln, 1, 50678 Köln,
– Vertretung: Frau Kelly Becker, Telefon: 0221/8275-3198, Zimmer 007, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln
Die Abgabe der Wahlvorschläge zur Weiterleitung an den Wahlvorstand ist auf dem Campus Gummersbach auch bei Frau Gutt, Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften, Raum 1.119 möglich. Auf den Campus Leverkusen ist es bei Frau Kobs, Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften, Raum 28 möglich.
Die Wahlvorschläge können entweder während der Dienststunden persönlich abgegeben oder durch die Post zugestellt werden. Bei der Postzustellung gilt das Datum des Eingangsstempels beim Wahlvorstand.
3 Wahlvorschläge sind ungültig, wenn sie nicht fristgerecht eingereicht werden oder den Bestimmungen der §§ 10 und 11 der Wahlordnung nicht entsprechen. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 14.05.2014 in der Wahlbekanntmachung an dieser Stelle veröffentlicht.
Stimmabgabe: Die Wahlen finden statt von Montag, den 19.05.2014 bis Freitag, den 23.05.2014, von 09:00 – 15:00 Uhr (Montag bis Donnerstag), bzw. Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Die Bezeichnung der Wahllokale wird in der Wahlbekanntmachung mitgeteilt. Briefwahl: Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, erhalten auf Verlangen zum Zweck der schriftlichen Stimmabgabe Stimmzettel, Wahlumschläge, Briefwahlerläuterungen und Wahlschein sowie auf Anforderung einen vorbereiteten Freiumschlag ausgehändigt oder an die im Antrag genannte Adresse übersandt. Der Antrag auf Briefwahl ist persönlich, durch eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter oder schriftlich spätestens bis zum 15.05.2014, 12:00 Uhr bei der zuvor genannten Geschäftsstelle des Wahlvorstandes zu stellen. Der Wahlbrief muss entweder bis 23.05.2014, 12:00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes eingegangen sein oder an einem der Wahltage im zuständigen Wahllokal abgegeben werden.
Stimmauszählung: Die öffentliche zentrale Auszählung der Stimmen findet statt am Montag, den 26.05.2014, 10:00 Uhr, Raum 400, Claudiusstr. 1, 50678 Köln
Fachhochschule Köln, den 16.04.2014 gez.: Hirsch Prof. Dr. Richard Hirsch (Vorsitzender des Wahlvorstandes), gez.: Kaiser Friedhelm Kaiser (Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen)
Hinweis: Dieses Wahlausschreiben kann nach § 9 Abs. 2 Nr. 9 WahlO innerhalb von 7 Tagen nach seinem Erlass hinsichtlich der Sitzverteilung und der Notwendigkeit von Wahlen berichtigt werden.

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